Weiterbildung für
Berufs­kraftfahrer

Module 1-5 gem. Berufskraft­fahrerqualifikations­gesetz (BKrFQG)

Berufskraftfahrer mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE müssen sowohl über eine Grundqualifikation verfügen, als auch alle fünf Jahre eine Weiterbildung gemäß § 5 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) zur Ausstellung bzw. Verlängerung des Fahrerqualifikationsnachweises absolvieren. 

Modul 1  Eco Fahren & Assistenzsysteme
Modul 2  Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Modul 3  Gefahrenwahrnehmung
Modul 4  Schadensprävention
Modul 5  Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Kraftfahrer-Weiterbildung gemäß §5 des BKfQG

17.01.2026 Modul 3

07.02.2026 Modul 4

14.03.2026 Modul 5

09.05.2026 Modul 1

27.06.2026 Modul 2

Standort: Bornheim

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.