Meister*in für
Kraftverkehr (IHK)
Berufliche Ausbildung
Suchen Sie nach neuen beruflichen Ziele im spannenden Umfeld der Logistik, können Sie diese im Lehrgang zum*geprüften Meister Kraftverkehr*in schon in wenigen Monaten verwirklichen.
Den Abschluss „Geprüfte*r Meister Kraftverkehr*in (IHK)“ kann jeder erwerben, der über 4 Jahre Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Ausbildung in dieser Branche und inklusive Ausbildung über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung verfügt.
Kurz und knapp:
Form: | Teilzeit |
Dauer: | 21 Monate, aufgeteilt in die Stufen 3-5 |
Beginn: | 02.05. / 02.11. |
Standorte: | Bornheim und Neuss |
Die Ausbildung gliedert sich in die Stufen 3-5, die auf die als Zulassungsvoraussetzung geltende Ausbildung aufbauen.
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Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Lehrgangsinhalte
Basisqualifizierung (Stufe 3):
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Ausbildung der Ausbilder AdA (Stufe 4):
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Handlungsspezifische Qualifikation (Stufe 5):
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Gesundheit-, und Umweltschutz
- Qualitätsmanagement
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Fuhrparkmanagement
- Fuhrparktechniken
Eingangsvoraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Kraftverkehrsberufen zugeordnet werden kann
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufserfahrung oder
- eine mindestens vierjährige Berufserfahrung
- Bis zur finalen Abschlussprüfung muss 1 Jahr Berufserfahrung nachgewiesen werden
Zielgruppe
- Berufskraftfahrer, die sich im Meisterlehrgang weiterbilden möchten
Förderung
- Aufstiegs-BAFöG
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.