Kranführerschein
Grundausbildung zum Kranführerschein & jährliche Unterweisung
Ausbildung zum Kranführer
Mit dieser Ausbildung können Sie den Kranführerschein für verschiedene Kranarten, wie Brücken-, Portal- und Schwenkkrane, Ladekrane sowie für die Schienenlaufkatze erwerben.
Standort: Bornheim
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Inhalte
- Allgemeine Vorschriften nach DGUV Vorschrift 1
- Allgemeiner Aufbau von kraftbetätigten Hubwerken
- Unterweisung nach DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Information 209-012 (Kranführer)
- Unterweisung nach DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) sowie DGUV Information 209-013 (Anschläger)
- Praxisnahe Ausbildung an einer kraftbetätigten Krananlage
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Zielgruppe
- Personen, die Hebezeuge und Krane bedienen möchten.
Abschluss
- Befähigungsnachweis für die entsprechenden Kranarten
Auffrischung der Inhalte aus der Ausbildung zum Kranführer sowie aktuelle Themen und gesetzliche Änderungen
Inhalte
- Allgemeine Vorschriften nach DGUV Vorschrift 1
- Allgemeiner Aufbau von kraftbetätigten Hubwerken
- Unterweisung nach DGUV Vorschrift 52 (Krane) und DGUV Information 209-012 für den Kranführer
- Unterweisung nach DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte) sowie DGUV Information 209-013 für den Anschläger
Zielgruppe
- Personen, die Hebezeuge und Krane bedienen.
Abschluss
- Entsprechender Eintrag in den Befähigungsnachweis
Voraussetzungen
- Teilnahme an einer Ausbildung zum Kranführer – Besitz des Kranführerscheines
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche personenbezogene Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.